Mein Schreiben. Täglich.

Teilen Sie mit mir unbeschwerte und schwere Gedanken in Prosa oder Lyrik und versuchen Sie, Grau in Blau zu verwandeln - unter welchem Himmel auch immer.

Mir fällt das oft selbst schwer genug...


Der Vieltäter, der kein Wiederholungstäter ist

∞  23 Mai 2014, 23:47

Der Bundesligaprofi Raul Bobadilla ist für ein Vergehen im Strassenverkehr mit einer bedingten Gefängnisstrafe von 16 Monaten und einer Geldbusse belegt worden. Das tönt happig, kann man aber auch für einen schlechten Scherz halten. Denn die Geldbusse wird nicht mal nur für das Vergehen fällig, für das er verurteilt wurde:

Er ist mit seinem Maserati durch eine 50er-Zone mit 111 geblitzten Sachen gedonnert. Die achtundzwanzigtausend Mäuse, die er jetzt als Busse abdrücken muss, sind von ihm zu zahlen, weil der Herr bereits bedingte Strafen ausgesprochen bekommen hatte: Er war in den letzten Jahren sowohl schon alkoholisiert wie auch ohne gültigen Führerschein erwischt worden. Dennoch sieht die Staatsanwältin (!) in ihm zwar keinen Ersttäter, aber auch keinen Wiederholungstäter. Warum, bleibt unerklärt. Bobadilla verdient laut seienr eigenen Aussage vor Gericht im Monat 34000 CHF.

Die 71000 Franken Leasinggebühren für den Maserati, die er abdrücken musste, ohne weiter mit der Rakete rumdonnern zu können, schmerzen ihn da schon ein bisschen mehr als die nicht mal halb so grossen Bussgelder. Im Umfeld des Prozesses von heute war auch zu hören, dass man Bobadilla nicht ins Gefängnis stecken wollte, weil das seine Berufsausübung im Rahmen einer kurzen Fussballerkarriere schon arg kompromittiert hätte. Warum dann aber die Busse angesichts seines hohen Einkommens so gering ausfiel, bleibt schleierhaft.

Diese spontan aufgelisteten Informationen zum heutigen Raser-Prozess dürften ganz unterschiedliche Reaktionen bei den Lesern auslösen. Klar bleibt dabei nur eines: Wenn Bobadilla, der beteuert, eine Menge aus der Sache gelernt zu haben, beim nächsten Vorfall, der dann der vierte als Autofahrer wäre, Personenschaden verursacht, wird sich auch das Gericht fragen müssen, ob man die Alarmglocken für Herrn Bobadilla nicht doch zu zaghaft hat läuten lassen – und vor allem für die Person, die dann zu Schaden kommt. Und ich wünsche ihm und vor allem uns allen, dass er als Raser nicht in die Situation kommt, dass er erneut verspätet ins Auto zum Training steigen muss, es seinen Eltern nicht gut geht und er gerade einen Streit mit der Freundin hatte – denn genau diese Dinge führte er als Entschuldigung an.

Die Raserei – vielleicht gibt’s demnächst Anti-Stress-Kurse beim TCS mit Lamborghinis, welche die dermassen seelisch malträtierten Halbstarken wieder auf hundert zurück bringen, wenn sie Kisten mal schnell auf 250 beschleunigen dürfen.

Ich nehme an, es ist nicht zu überlesen, was ich von diesem Urteil halte. Sinnigerweise wird es rechtskräftig werden, da beide Seiten es akzeptieren wollen.

Ich kann die Verteidiger des Stürmers Bobadilla in diesem Fall sehr gut verstehen.