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Konkurrenzverbot im Klüngel?

∞  28 Februar 2013, 17:40

Daniel Vasella, scheidender Verwaltungsratspräsident von Novartis:

istockphoto.com/MHJ

«Ich habe verstanden, dass in der Schweiz viele den Betrag [72 Mio Schweizer Franken für sechs Jahre, Th.] für die Einhaltung des Konkurrenzverbotes als unverhältnismässig hoch empfinden, trotz der Tatsache, dass ich meine Absicht bekannt gab, den Nettobetrag für wohltätige Aktivitäten zur Verfügung zu stellen»

Pinkelt hier ein Abzocker der Gesellschaft ans Bein, indem er hintergründig selbst Verachtung dafür durchblicken lässt, dass “das Volk” nur noch eine Ansammlung von Neidern ist?

Die sind ja bekanntlich auch nicht objektiv. Dabei beschleicht mich das ungute Gefühl, dass zwischen den Zeilen das Urteil des abgehobenen Spitzenmanagers über “die Gesellschaft” durchscheint, aus der er sich längst verabschiedet hat und die ihm in der schnöden Ablehnung seines grosszügigen Angebots geradezu bestätigt, im Grunde im Recht zu sein?

Dabei, Herr Vasella, liegt der eigentliche Skandal im Grunde im sachlichen Gehalt Ihres Vorschlags und beweist damit die Vordergründigkeit, nach der für ein weiteres Bonus-Geschenk ein vermeintlich eleganter Weg gefunden schien.

Fragen wir uns oder Sie doch mal kurz, was denn eigentlich das Wesen einer Konkurrenzverbotsregelung ist? Bisher galt hier, dass das Ausscheiden eines Managers mit hohem Insiderwissen die Situation schafft, dass ein Unternehmen sich gegen die Verwendung dieses Wissens zugunsten einer Konkurrenzfirma schützt und das faktische Berufsverbot bzw. die massgebliche Einschränkung der best qualifizierten weiteren Tätigkeit der ausscheidenden Führungsperson mit einer entsprechenden Entschädigung kompensiert. Die Problematik des Konstrukts führt übrigens bereits heute dazu, dass solche Konkurrenzverbote einer gerichtlichen Überprüfung sehr oft nicht standhalten.

Wenn nun also Sie, Herr Vasella, und Ihre Kollegen Verwaltungsräte auf Grund des Druckes der Öffentlichkeit diese Regelung plötzlich keine gute mehr finden und alle glücklich sind, wenn Sie den Nettobetrag daraus spenden wollen, und wenn niemand genau zu sagen weiss, ob nun das Konkurrenzverbot trotzdem gilt oder nicht, dann ist ziemlich schlüssig bewiesen, dass das Konkurrenzverbot nur der Vorwand für ein extremes Abtrittsgeschenk war. Wenn nicht, müsste die Gefahr, Sie könnten sich nun der Konkurrenz anbieten, wie ein Damoklesschwert von Ihren bisherigen Kollegen beschworen werden: Eine Konkurrenzverbotsentschädigung, deren Ablehnung man frohen Herzens annehmen und kommunizieren kann, macht aber deutlich, dass es darum gar nie ging. Und DAS ist das wirlich Peinliche an dem ganzen Vorgang.