Mein Schreiben. Täglich.

Teilen Sie mit mir unbeschwerte und schwere Gedanken in Prosa oder Lyrik und versuchen Sie, Grau in Blau zu verwandeln - unter welchem Himmel auch immer.

Mir fällt das oft selbst schwer genug...


Die richtige Google-Werbung am richtigen Ort

∞  18 Juli 2011, 20:35

Ein Beispiel für die zielgenaue Google-Werbung – Was Sie doch auch interessieren muss, wenn Sie sich die Interntet-Bilder von 12 nicht identifizierten 1.Mai-Chaoten in der Stadt Zürich anschauen mögen.


Die Polizei der Stadt Zürich hat Fotos von 12 Chaoten der Ausschreitungen vom 1. Mai im Internet veröffentlicht, und der Blick hat das Thema liebend gern aufgegriffen, nachdem sich kurz danach der erste der Gesuchten freiwillig gestellt hat. Blick veröffentlicht dabei eine Bildstrecke mit den Bildern der jungen “Männer”, und wie das so üblich ist, wird diese von Werbung unterbrochen.
Google-Anzeigen zeichnen sich ja – laut Eigenwerbung dadurch aus, dass sie kognitive Beziehungen zu den Texten und Themen herstellen, bei denen sie aufleuchten – und in diesem Fall ist das doch ziemlich überzeugend bis witzig ausgefallen. So habe ich heute morgen inmitten der vermummten Asphaltraudis folgende Google-Angebote vorgeschlagen bekommen:

- String-Bikinis von ESPRIT

In der Tat, die Jungs sind für die Jahreszeit eher zu fürsorglich warm weil vermummt eingepackt: Die Vorschläge, mehr nackte Haut zu zeigen, treffen also voll ins Schwarze.

- Schönheitsoperationen eines Instituts für plastische ästhetische Chirurgie

Damit könnten die Chaoten erfolgreich und nachhaltig gegen das drohende allgemeine Vermummungsverbot ankämpfen.

- Suche Frau – CH

Na ja. Ob Schweizer Frau solche Männekens sucht?

Aber es gab auch den ultimativen Volltreffer:

- Ex-Klassenkameraden dank Fotos finden

Und genau darum geht es doch! Da sind doch gleich zwölf spezielle Vorschläge dabei – bevor man die beworbene Web-Seite überhaupt besucht hat.

:::

Was Ernstes zum Thema dann doch auch noch:

Ich bin nach wie vor für ein Vermummungsverbot auf Schweizer Strassen und in Schweizer Stadien – bei gleichzeitig sehr grosszügig zu bemessendem Recht auf Demonstrationen, Meinungsäusserung und strikter Regelung der Videoüberwachungsdaten im öffentlichen Raum.

Hooligan-Ausschreitungen an Fussballmatches und die immer wiederkehrenden Verwüstungen am 1. Mai sind klassische Beispiele für falsch verstandene Zurückhaltung gegen Auswüchse falsch verstandener “Bürgerrechte”: Sie beschneiden nämlich schlussendlich die Bedürfnisse jener Teilnehmer an öffentlichen Veranstaltungen, die – womöglich mit der Familie – einen Sportanlass besuchen möchten, oder eben als aktive Teilnehmer einer demokratischen Gemeinschaft gegen als falsch empfundene und erlebte Zustände im Staat protestieren und für andere Lösungen diskutieren zu können. Ich bin sicher, dass sich nicht wenige 1.Mai-Besucher ferner früher Jahre bestohlen vorkommen: Der brüllende Krawall hat den lauten sachlichen Protest von der Strasse gewalzt.