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Bundesanwaltschaft: Ein Schweizer Justizskandal

∞  21 April 2011, 19:11

Der ehemalige Privat-Bankier Holenweger ist in einem beispiellosen Prozess vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona in allen Anklagepunkten frei gesprochen worden. Die Bundesanwaltschaft hat es nach acht Jahren Ermittlung nicht fertig gebracht, einen einzigen Anklagepunkt zu erhärten. Die Folge ist ein Freispruch auf ganzer Linie. Keine Geldwäsche von Drogengeldern, keine rechtlich verwertbarer Tatbestand der Bestechung, rein gar nichts ist übrig geblieben.


Ein Ankläger, der sich selbst ein Drohfax schreibt, um die Gegenseite zu diskreditieren, ein Verfahren, das sich acht Jahre bis zur Anklagerhebung hinzieht, ein selbst von amerikanischen Ermittlungsbehörden abehalfterter Spitzel und Drogenbaron, der sich genau so gierigen wie blauäugigen Schweizer Bundesanwälten als Tippgeber und besoldeter Mitarbeiter anbieten kann (und sich prompt als Doppelagent entpuppt), Untersuchungen die auf unrechtmässigen Lauschaktionen beruhen – und Akten, die ganz offensichtlich für die Anklageerhebung von Bedeutung sind, dann aber nicht herausgerückt werden – die Palette der Absonderlichkeiten eines Justizapparates, den man sich ich in eine Bananenrepublik denken mag, ist gross. Alle diese Dinge haben sich aber in der höchsten Anklagebehörde der Schweiz abgespielt und einen Bankier ins Visier genommen, dessen Geschäftsaktivitäten einem nicht vertraut sein müssen, dem man aber offensichtlich – selbst nach acht Jahren Beugung rechtsstaatlicher Prinzipien – kein gesetzliches Fehlverhalten nachweisen kann.

Das macht nicht nur nachdenklich. Es macht Angst: Denn ganz offensichtlich gibt es keine objektiven Kontrollmechanismen, die zu verhindern vermögen, dass sich eine Justizbehörde auf ein Feindbild einschiessen kann und im Versuch, diesen Gegner zur Strecke zu bringen, nichts auslässt, was den Ruf und das Vertrauen in das einigermassen funktionierende Prinzip der Unschuldsvermutung für den einzelnen Bürger beschädigt.

Ganz offensichtlich ist der Justizapparat der Bundesanwaltschaft und die ihn repräsentierenden Personen komplett entgleist. Vielleicht ist ja jetzt Unrecht festgestellt worden. Gesühnt werden wird es nie: Es wurden zwar 400’000 Franken Erwerbsausfallentschädigung gesprochen – und 35’000 CHF Genugtuung. Der persönliche Schaden von Holenweger dürfte in die Millionen gehen – die persönliche Reputation wird für immer mit diesem Brimborium verknüpft werden –und dabei beschädigt bleiben.

Verloren aber hat das ganze politische System der Schweiz, verloren hat der einzelne Bürger: Er sieht sich in seinem Glauben an eine objektiv urteilende Obrigkeit enttäuscht und wird sich sagen müssen: Es ist auch bei uns möglich, ohne Schuld ins falsche Fadenkreuz zu geraten.

Dieser Skandal wird noch Nachspiele haben. Ob wirklich aufgeräumt werden kann, wird sich aber noch weisen müssen. Auch einzelne Parlamentarier haben sich in einer Weise vorgewagt, die völlig unangebracht war und ganz bestimmt in erster Linie persönlich motiviert, als es darum ging, Blochers Versuche, den Bundesstaatsanwalt los zu werden, unzulässig in die Ecke eines Komplotts zu rücken (Lucrezia Meier-Schatz). Und Blocher wird sich fragen lassen müssen, warum in aller Welt er dem doch so gehassten Bundesanwalt Roschacher in die Frühpension noch ein Jahresgehalt als Abgangsentschädigung nachgereicht hat – ebenfalls ohne rechtliche Grundlage…

Es gibt viel zu tun. Und aufzuarbeiten. Ob es dazu kommen wird?

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Zur Chronik, Hintergründen und als Übersicht:
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