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Mir fällt das oft selbst schwer genug...


Auch Karlsruhe legitimiert nur passive Entgegennahem von Steuerdaten

∞  7 April 2012, 13:47

Ein juristisch begründetes Vorgehen bezieht sich, wenn wir Bürger Glück haben, wie kaum ein anderes, hoffentlich, auf eine Faktenlage. Wird solches Vorgehen wie im Fall der Schweizer Behörden und deren Haftbefehl gegen deutsche Steuerfahnder, politisch ausgeschlachtet, fallen diese Fakten gerne unter den Tisch – wenn sie denn zuvor je überhaupt zur Kenntnis genommen wurden.

Im Kommentar-Thread eines FAZ.net-Artikels, der darüber berichtet, dass die Schweiz selbst schon gestohlene Steuerdaten verwendet hätte, werden weitere Äpfel mit Birnen verglichen. Aufschlussreich und wissenswert scheint mir dabei aber vor allem jener Kommentar eines Lesers zu sein, der auf das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und dessen Ausführungen verweist, notabene in jenem Erlass, den die deutschen Empörten aller Couleurs gerne als Rechtsgrundlage des deutschen Vorgehens ins Feld führen. Ich erlaube mir Zitat mit Hinweis, da ein Link auf den Kommentar direkt scheinbar nicht gesetzt werden kann:

Peter Herbeck auf faz.net:


[…] Das deutsche Bundesverfassungsgericht schrieb in jenem Entscheid nämlich auch, es sei davon ausgegangen, dass die inkriminierten Daten lediglich entgegen genommen und weitergeleitet wurden, dass die Behörden aber nicht ihre Herstellung, Beschaffung oder Erfassung veranlasst hätten, sondern sich der Informant von sich aus an die Behörde gewandt habe ((2 BvR 2101/09)”. ………“Im Fall der Steuer-CD mit rund 2000 Bankkundendaten der CS,, um die es im vorliegenden Fall geht, spricht die Bundesanwaltschaft von einer massgeschneiderten Datensammlung. Diese sei auf mehrfache Bestellung der Steuerfahnder aus Nordrhein-Westfalen entstanden.” […]



So. Ich widme mich jetzt definitiv dem Killen der ersten Osterhasen und wünsche uns allen Abkühlung und Durchsicht, damit Klarsicht hergestellt werden kann.