Mein Schreiben. Täglich.

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Mir fällt das oft selbst schwer genug...


"Quelle: Internet"

∞  18 Juni 2012, 15:41

Die Voraussetzungen, um ein Blog zu betreiben, sind in Deutschland und der Schweiz durchaus unterschiedlich. Wobei ich hier, der immer wieder diskutierten und daher strittigen Rechtslage wegen, von “Usanzen” statt rechtlichen Voraussetzungen sprechen will. Die Anforderungen an ein Blog, ein Impressum enthalten zu müssen, werden in Deutschland sehr viel strenger gesehen als in der Schweiz, nur so zum Beispiel. Und eine “Abmahnungsindustrie”, in der sich Anwaltskanzleien mit Unterlassungsklagen gegen Blogger goldige Honorare verdienen, blüht bei uns auch nicht.

Die Szene ist natürlich auch viel überschaubarer und, vielleicht, die Macht der Medienkonzerne auch geringer. Diskussionen rund um die Praxis, Verlinkungen zu setzen, gibt es bei uns genau so wie in Deutschland. Auch bei uns wird immer wieder über die Zulässigkeit von Verlinkungen diskutiert, bzw. über die dafür fehlende Regel einer möglichen Vergütung für die Verwendung fremden geistigen Eigentums. Und dieses fremde Eigentum sehen die vorgeschobenen Juristen eben schon in einer Überschrift begründet, erst recht in einem Anriss eines Textes.

Aktuell wird nun also in Deutschland der Entwurf für ein sog. Leistungsschutzrecht diskutiert, das vordergründig den Verlagen ein Instrument dafür liefern soll, von Google für Suchmaschinenergebnisse mit entpsrechenden Titel- und Text-Anrissen eine Lizenzgebühr eintreiben zu können.

Mir kommt es so vor, dass man hier auf einen Sack einprügelt und dabei den Esel schlägt. Und dessen Gezeter kann gar nicht laut genug sein…
Wie bitte soll denn so was gehen? Erst springen sämtliche Verlage auf die Twitter-Welle auf, ganz bestimmt genau mit dem Ziel, dass die Tweets weiter gereicht und verbreitet werden, auf dass die eigenen Artikel breit herum gelesen werden, und dann soll genau dafür in letzter Konsequenz eine Gebühr verlangt werden können?

Glauben die Herren in den Glastempeln tatsächlich, Blogger könnten nicht ohne Verlinkungen leben? Es liegt darin die Botschaft begründet, dass ein Blog seine Attraktivität schlussendlich nur in der Nennung “professioneller” Fremdinhalte finden könne – und keiner scheint auf den Gedanken zu kommen, dass genau diese Verbreitung und Leseempfehlungen, wie sie auch hier immer wieder vorkommen, schlussendlich im Sinne der Verlage sind und zu deren Attraktivität und Verbreitung beitragen?

Mich ärgert diese einseitige Verkennung des doch doppelseitigen Nutzens durch professionelle Medien schon lange. Sie kommt auch in einer weiteren Usanz der professionellen virtuellen Presseerzeugnisse zum Vorschein:

Während Blogs die Artikel, die sie nennen, meist mit Direktlink versehen, fehlt die korrekte, vollständige und wirklich identifizierbare Quellenangabe umgekehrt meist vollständig: Die Möglichkeit, ein Leser könnte bei weiterführendem Interesse an besagtem Ort mehr lesen wollen, wird als Gefahr gesehen – der Leser springt ja dann gewissermassen ab – aber ganz sicher nicht als Dienstleistung.
Ich habe, Irrtum vorbehalten, noch keinen einzigen Zeitungsartikel gelesen, bei dem eine Blogger-Quelle in entsprechender Weise verlinkt worden wäre, und nur höchst, höchst selten, allenfalls bei Blogs, die ihrerseits Verlagen angeschlossen sind, werden diese Quellen im Text korrekt genannt, oder am Ende aufgeführt.

Geradezu niedlich ist dabei der Umgang der Medien mit Quellen aus Facebook. Man mag über das Fratzenbuch bezüglich seiner Praxis zum Datenschutz wettern und es verteufeln, man will aber in jedem Fall per like-Button im Facebook-Strom Clicks fischen: So verwendet die BILD Inhalte aus Facebook, Twitter oder Youtube, um dann anzufügen:

“Quelle: Internet.” [ Kommentar Oliver bei Stefan Niggemeier ]

Man merke: Vom urheberrechtlichen Schutz der Leistungsrechte von Bürgern spricht in der allgemeinen Diskussion niemand. Und dabei reden wir hier noch gar nicht von Lizenzen, sondern schlicht vom Anstand dessen, der bei einem Zitat auch korrekt zitieren sollte. Das aber schafft kein professionelles Medienhaus. Kein Einziges.

Schlussbemerkung zu ganz oben: Auch hier schreibe ich nicht von der rechtlichen Erfordernis, sondern schlicht von dem, was Sie als Leser von jedem Blogtext wie von einem Verlagstext erwarten sollten: Eine Quellenangabe, wie sie in der heutigen virtuellen Landschaft erwartet werden kann. Nach allen Seiten.

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Blogtext zum Thema:
Das Leistungsschutzrecht: Selten war es so tot wie heute